Wer darf eine Mobilitätsschulung beantragen?
Eine Mobilitätsschulung kann jeder beantragen, dessen Mobilität aufgrund einer Sehschädigung so eingeschränkt ist, dass Sicherheit und Selbständigkeit nicht mehr gewährleistet sind. Das Lebensalter spielt dabei fast keine Rolle. Mobilitätsschulungen werden mit Kindern genau so erfolgreich durchgeführt, wie mit Erwachsenen und Senioren.
Zuletzt aktualisiert am 2010-05-27 von BSVSB.