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Anträge auf den Schwerbehindertenausweis

Antragsformulare zum Herunterladen

Die Formulare zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, für die Beantragung auf Neufestsetzung von Schwerbehinderteneigenschaften sowie für die Beantragung der Landesblindenhilfe können Sie hier in Form von PDF-Dokumenten herunterladen.

Jetzt Erstantrag auf Schwerbehinderung herunterladen.
Jetzt Änderungsantrag auf Schwerbehinderung herunterladen. Zusätzlich können Sie die Ausfüllhilfe herunterladen. 

Zusätzlich finden Sie die Antragsformulare in unserem Download-Bereich. Weiter zum Download-Bereich.
Die Adressen der zuständigen Bearbeitungsstellen innerhalb Ihres Landkreises finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Rechtsgrundlage für die Antragsstellung auf Schwerbehinderteneigenschaften

Sie sind wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder wegen eines erheblichen Leidens von Geburt an sozial eingeschränkt? Diese Einschränkung können Sie amtlich als Behinderung feststellen lassen.

In Baden-Württemberg stellen die Landratsämter fest, ob und welcher Grad einer Behinderung (GdB) vorliegt. Sie vergeben auch die Merkzeichen.

Hinweis: Bei schwerbehinderten Menschen treffen häufig mehrere Behinderungen zusammen (Mehrfachbehinderung). Diese können unabhängig voneinander bestehen oder sich in ihren Auswirkungen gegenseitig überschneiden und verstärken. Diese wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Behinderungen berücksichtigt die Behörde bei der Feststellung des Grades der Behinderung (Gesamt-GdB).

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist das Landratsamt (früher: Versorgungsamt), in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Voraussetzung

Voraussetzung für die Feststellung ist, dass die Behinderung nicht nur vorübergehend besteht.

Sie müssen die Feststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist das Landratsamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Das Formular erhalten Sie dort oder per oben aufgeführten Links zum Herunterladen auf dieser Seite.

Tipp: Füllen Sie den Antrag möglichst vollständig und gut leserlich aus. In unserer Vereinsgeschäftsstelle helfen wir Ihnen gerne dabei.

Treten nach Antragstellung besondere Umstände (z.B. Kündigung) ein, sollten Sie diese dem Landratsamt unverzüglich mitteilen.

Sollten Ihre medizinischen Unterlagen zu einer Entscheidung nicht ausreichen, müssen Sie sich ärztlich untersuchen und begutachten lassen. Sie erhalten dafür eine schriftliche Einladung.

Das Landratsamt erteilt einen Feststellungsbescheid - auch, wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt. Der Feststellungsbescheid enthält:

  • Die einzelnen Behinderungen,
  • Den Grad der Behinderung (GdB),
  • Weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen).

Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Die zutreffenden Merkzeichen und die Gültigkeitsdauer sind auf der Rückseite eingetragen.

Hinweis: Sind Behinderung und GdB bereits in anderen Bescheiden (z.B. Rentenbescheid, Bescheid von Berufsgenossenschaft oder Versorgungsamt) festgestellt, trifft das Landratsamt keine Feststellung. Sie können diese trotzdem in folgenden Fällen beantragen:

  • Wenn weitere Behinderungen dazugekommen sind.
  • Wenn Sie eine anderweitige Feststellung (z.B. Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale) möchten.

Erforderliche Unterlagen

Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Sie Ihrem Antrag folgende Dokumente beilegen:

  • Umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles, 
  • Oder Ihre hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, z.B. Facharztbriefe, Krankenhausberichte, Kurschlussgutachten, Röntgenbefunde.

Bitte beachten Sie: Ärztliche Bescheinigungen, die nur die geäußerten Klagen und Beschwerden enthalten, reichen nicht aus.

Rechtsgrundlage

§ 152 Sozialgesetzbuch neuntes Buch (SGB IX) (Feststellung der Behinderung, Ausweise).

Bitte beachten Sie: Es können Kosten für die eingereichten ärztlichen Atteste und Bescheinigungen entstehen. Die Behörde garantiert keine Erstattung der Kosten.

Adressen der zuständigen Stellen im Raum Südbaden

Auf nachfolgender Seite sind Adressen der zuständigen Stellen für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises sowie für die Landesblindenhilfe zusammengefasst. Zu den Adressen.