Seit dem 01.01.2013 wurde die Radio- und Fernsehgebühr in Rundfunkbeitrag umbenannt. Ab diesem Zeitpunkt beteiligen sich auch Menschen mit Behinderung mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung.
Ein Formular zur Beantragung des verminderten Rundfunkbeitrages finden Sie auf den Internetseiten des Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio (Link öffnet in separatem Fenster)
Hinweis:
Dem Antrag auf ermäßigten Rundfunkbeitrag wird nur dann statt gegeben, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" eingestempelt ist. Wenn Sie beim zuständigen Amt für Gesundheit und Versorgung einen Antrag auf dieses Merkzeichen stellen, können Sie vorsorglich beim ARD/ZDF/DLR-Beitrags-Service einen Antrag auf ermäßigten Rundfunkbeitrag stellen.
Dies ist wichtig, weil die Genehmigung zur Beitragsermäßigung nicht rückwirkend erteilt wird.
Unsere Empfehlung: Gemeinsam mit dem Antrag auf Anerkennung der Eigenschaften für das Merkzeichen "RF" vorsorglich beim ARD/ZDF/Deutschlandradio-Beitragsservice einen Antrag auf ermäßigten Rundfunkbeitrag stellen.
Sobald das Merkzeichen genehmigt ist, muss die Kopie des Bewilligungsbescheides an den ARD/ZDF/Deutschlandradio-Beitragsservice geschickt werden. Der Vorsorgeantrag gilt beim ARD/ZDF/Deutschlandradio-Beitragsservice für die nächsten zehn Monate.