Flyer - 10 gute Gründe für eine Mitgliedschaft beim BSVSB
BSVSB-Mitgliedsantrag Stand Januar 2024
(Das Formular ist mit Adobe-Acrobat-Reader barrierefrei mit Sprach- und Brailleausgabe ausfüllbar)
BSVSB-Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Januar 2025
BSVSB - Satzung Stand 2022
Flyer BSVSB Beratungsangebot
Die Mitglieder des BSVSB e.V. haben die Möglichkeit, bei der Verfolgung ihrer sozial- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, die mindestens mittelbar mit einer Beeinträchtigung des Sehvermögens oder einer Erkrankung, die zum Sehverlust führen kann, im Zusammenhang stehen müssen, Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch die Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ gemeinnützige GmbH (rbm gGmbH) in Anspruch zu nehmen. Die Bedingungen der Inanspruchnahme richten sich nach § 2a der Satzung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Das Informationsblatt zu den Gebühren für die Inanspruchnahme der Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ gemeinnützige GmbH (rbm) können Sie unter folgendem Link herunter laden:
RBM - Gebühren ab 2023
Informieren Sie sich auch auf unseren Seiten über die Vorteile einer Vereinsmitgliedschaft.
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