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Barrierefreie Bankgeschäfte

B Z - I N T E R V I E W vom 08.12.2020 mit Mischa Knebel vom Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden zu mangelnder Barrierefreiheit im Internet
Mischa Knebel an seinem Arbeitsplatz

Mischa Knebel an seinem Arbeitsplatz

 

„Wir müssen noch dicke Bretter bohren“


B Z - I N T E R V I E W vom 08.12.2020 mit Mischa Knebel vom Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden zu mangelnder Barrierefreiheit im Internet

 

FREIBURG. „Die Computernutzung hat für unsere Personengruppe die Welt revolutioniert“, sagt Mischa Knebel, der Geschäftsführer des Blinden- und Sehbehindertenvereins Südbaden. Damit Online-Shops, Banking-Apps und Fahrplanauskünfte für blinde und sehbehinderte Menschen tatsächlich zugänglich sind, müssen die Unternehmen ihre Internetseiten barrierefrei gestalten. Das tun längst nicht alle, wie Knebel im Gespräch mit Barbara Schmidt schildert.

 

BZ: Herr Knebel, warum haben Computer, Smartphone & Co. eine so große Bedeutung für Sie?

Knebel: Früher waren blinde und sehbehinderte Menschen darauf angewiesen, dass ihnen Informationen durch Dritte zugänglich gemacht werden. Das Buch musste in Blindenschrift übersetzt werden, die Fahrplanauskunft gab es nur telefonisch oder am Schalter, in der Bäckerei musste man die Verkäuferin nach den Angeboten des Tages fragen. Heute kann ich mich vor dem Gang zur Bäckerei im Internet informieren, was es gibt und wie die Produkte heißen. So kann ich das Gewünschte an der Theke später genau benennen. Allerdings muss die Internetseite der Bäckerei barrierefrei sein, damit ich sie nutzen kann.

 

BZ:Wann ist sie barrierefrei?

Knebel: Wenn die Programmierer der Seite oder auch der App die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass alles, was auf dem Bildschirm steht, durch Computer oder Smartphones in Blindenschrift oder Sprache umgesetzt werden kann. Menschen mit einem Restsehvermögen reicht auch die Umsetzung in Großschrift.

 

BZ: Braucht es dafür spezielle Geräte?

Knebel: Nein, höchstens Zusatzgeräte. So habe ich an meinem PC zusätzlich ein Blindenschrift-Display, das mir alles Geschriebene durch kleine Stahlnadeln, deren Bewegung ich mit den Fingerspitzen erfühlen kann, in Blindenschrift übersetzt. Möchte ich selbst etwas schreiben, nutze ich eine normale Tastatur. Maschinenschreiben ist für blinde und sehbehinderte Kinder in der Schule ein Pflichtfach. Die Maus nutzen wir nicht, sondern nur sogenannte Shortcuts. Diese Tastaturbefehle hat Microsoft eingerichtet, weil in den USA die Verpflichtung besteht, dass
sämtliche PC-basierte Anwendungen barrierefrei zugänglich sein müssen. Beim Smartphone hat Apple mit seinem Programm Voice Over die Nase vorn. Damit kann ich mir alles vorlesen lassen, sogar ganze E-Books. Voraussetzung ist stets die Barrierefreiheit.

 

BZ:Was heißt das genau?

Knebel: Wichtig ist, dass mir zum Beispiel angesagt wird, ob es sich um ein Eingabefeld, eine Taste zum Anklicken oder einen Link handelt. Denn diesen Unterschied kann ich ja nicht sehen. Stehen mehrere Rubriken zur Auswahl, muss mir gesagt werden, wie viele Rubriken es gibt und welche ich gerade gewählt habe. Bei Whatsapp klappt das sehr gut. Wird zum Beispiel „Auswahl Chats, ein Objekt“ angesagt, weiß ich, dass ich mich in der Chatfunktion befinde und einen Chat mit ungelesenen Nachrichten habe. Bei manchen Banking-Apps hingegen scheitere ich schon an der Anmeldung.

 

BZ: Warum?

Knebel: Weil mir nicht gesagt wird, wo ich meine Daten eingeben kann und dass ich dann auf „Anmelden“ klicken muss, damit es weitergeht.

 

BZ:Spielt Barrierefreiheit für Banken keine Rolle?

Knebel: Teils, teils. Seit September 2020 verpflichtet eine EU-Richtlinie öffentliche Stellen von Bund, Ländern und Kommunen, ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten. Diese Richtlinie gilt aber nicht für Privatunternehmen, zu denen Banken zählen. Für sie ist die Barrierefreiheit im European Accessibility Act festgelegt, der aber erst bis 2022 in nationales
Recht umgesetzt werden muss. Es wäre natürlich schön, wenn sich die Banken jetzt schon darauf vorbereiten würden. Teilweise machen sie das auch.

 

BZ:Können Sie Beispiele nennen?

Knebel: Die Sparkassen in Baden-Württemberg haben schon 2013 mit den Behindertenverbänden eine Zielvereinbarung geschlossen. Sie haben ihre Internetangebote barrierefrei gestaltet und ihre Geldautomaten größtenteils mit Sprachausgabe ausgestattet und an die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern angepasst. Die Deutsche Bank und die Volksbanken wollen diesem Beispiel nach und nach folgen. Die Postbank will ihr Internetbanking 2021 barrierefrei gestalten. Aber es gibt auch Kreditinstitute, die sind verhandlungsresistent. Da müssen wir noch
dicke Bretter bohren. Das gilt aber nicht nur für Banken.

 

BZ:Sondern?

Knebel: Zum Beispiel haben wir derzeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung einen Dissens, weil die Terminvereinbarung für eine virtuelle Patientensprechstunde für Blinde und Sehbehinderte nicht zugänglich ist, weder über PC noch über die App. Es gibt aber auch Bereiche, in denen es in der Regel gut funktioniert. Dazu zählen etwa die Online-Shops von
Amazon, Otto, Tchibo & Co., aber auch die Fahrplanauskunft der Freiburger Verkehrs-AG oder der DB-Navigator. Bei dessen Entwicklung hat die Deutsche Bahn blinde Tester eingesetzt.

 

BZ:Sie haben die Rechtslage in den USA erwähnt. Sind die Vereinigten Staaten in Sachen Barrierefreiheit weiter als Deutschland?

Knebel: Ja, hier gibt es zwar die erwähnte Richtlinie und auch eine Prüfstelle, die bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist. Aber es gibt keine Sanktionierungsmöglichkeit. In den USA können Betreiber von Internetseiten, die sich nicht an die Vorschriften halten, auf Schadenersatz verklagt werden. Bei uns ist die Richtlinie im Prinzip ein zahnloser Papiertiger. Auch bei vielen unserer europäischen Nachbarn ist die Barrierefreiheit stärker im Bewusstsein verankert als bei uns, etwa in Großbritannien oder den Niederlanden.

 

BZ:Noch einmal zurück zu den Banken. Viele haben in den vergangenen Jahren ihr Filialnetz ausgedünnt. Was bedeutet das für Blinde?

Knebel: Das ist ein Problem für jene, die bisher kein Online-Banking betrieben haben. Insbesondere ältere Menschen haben sich früher ihr Überweisungsformular vom Bankberater ausfüllen lassen. Eine Alternative war das Telefonbanking, das viele Kreditinstitute inzwischen aber auch nicht mehr anbieten. Umso wichtiger ist ein barrierefrei zugängliches Online-Banking. Zumal aufgrund der demografischen Entwicklung die Zahl der Menschen mit einer altersbedingten Sehbehinderung zunehmen wird.

 

BZ:Es handelt sich also um eine wachsende Zielgruppe für Unternehmen?

Knebel: Ja. Schon heute sind 60 bis 70 Prozent der Sehbehinderten über 60 Jahre alt. Wenn die Menschen immer älter werden, gewinnen auch altersabhängige Augenerkrankungen an Bedeutung. Zum Beispiel leidet aktuell jeder vierte über 65-Jährige an altersabhängiger MakulaDegeneration. Ältere Menschen sind häufig zusätzlich körperlich eingeschränkt, sodass sie ihre Einkäufe lieber bestellen würden, als sich ins Geschäft zu bemühen. Dieser Trend wird zunehmen, wenn jüngere Generationen, die computeraffiner sind, ins Alter kommen. Wir möchten nicht auf unsere Computer oder Smartphones verzichten, nur weil wir nicht mehr sehen können. Das sollten Unternehmen stärker berücksichtigen.

 

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Mischa Knebel (48) ist Diplom-Sozialpädagoge und seit 1998 Geschäftsführer des Blinden- und Sehbehindertenvereins Südbaden. Der Verein hat rund 700 Mitglieder. Bundesweit gibt es ungefähr 160 000 blinde und 600 000 bis 700 000 sehbehinderte Menschen

 

I N F O

DIGITALE BARRIEREFREIHEIT

Für öffentliche Stellen ist nach Angaben der Bundesfachstelle Barrierefreiheit die EU-Richtlinie 2016/2102 maßgeblich. Deutschland hat sie 2018 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und 2019 in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in nationales Recht umgesetzt. Demnach müssen öffentliche Stellen seit September dieses Jahres ihre Internetseiten und von Juni 2021 an auch ihre mobilen Anwendungen sowie elektronischen Verwaltungsabläufe (zum Beispiel elektronische Aktenführung) barrierefrei gestalten. Dazu zählen neben der Sprachausgabe für Blinde auch die Übersetzung in Gebärdensprache sowie in leichte Sprache. Für Unternehmen ist der European Accessibility Act entscheidend.
Diese EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, unter anderem den Online-Handel, Bankdienstleistungen, Zahlungsgeräte (etwa im Supermarkt), Parkuhren, Telefone, Computer, Smartphones, den Notruf 112 sowie den Zugang zum Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien barrierefrei zu gestalten. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro. Der European Accessibility Act muss bis Juni 2022 in nationales Recht umgesetzt und – von Ausnahmen abgesehen – von Juli 2025 an angewandt werden.


 

In der realen Welt finden sich Blinde mit Hilfe des weißen Langstocks zurecht. Im virtuellen Raum benötigen sie andere Orientierungspunkte.