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Wieder selbständig durch lebenspraktische Fähigkeiten (LPF)

LPF Schulungsinhalte

Eine Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) hilft, Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zurückzugewinnen:

Im Bereich der Ernährung:
Das mundgerechte Zubereiten (Schneiden, Schälen, Umgang mit dem Herd...) oder die Aufnahme der Nahrung (Schiebe- und Schneidetechnik, Eingießen, Brot bestreichen usw.).

Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:
Das Einkaufen, Kochen (Messen, Wiegen ...) Reinigen der Wohnung (Verschiedene Flächen systematisch säubern, Betten beziehen,...), Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung (Kleidung auf den Bügel hängen, Bügeln, Schuhe putzen usw.).

Im Bereich Nähen:
Faden einfädeln, Knöpfe annähen, verschiedene Nähte, Nähen mit der Nähmaschine.

Im Bereich der Körperpflege und Gesundheit:
Das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, Kontrolle des Blutdrucks und des Blutzuckers, medikamentöse Versorgung usw.

Im Bereich der Mobilität:
Das selbstständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden (Jacke zuknöpfen, Reißverschluss schließen, Schleife binden). Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.

Im Bereich häuslicher Reparaturen:
Umgang mit verschiedenen Werkzeugen, Schrauben eindrehen, Nägel einschlagen, auswechseln einer Glühbirne...

Im Bereich der Babypflege:
Wickelmethoden, Babynahrung Zubereiten und füttern.

Kennenlernen und Gebrauch von Hilfsmitteln, die das alltägliche Leben erleichtern können.

Kommunikationsfähigkeiten:
Umgang mit dem Telefon/Hand, Umgang mit Münzen und Geldscheinen, Blindenschrift, Tastübungen zum Punktschriftlesen, Schreiben der eigenen, Handschrift, Üben der Unterschrift sowie Umgang mit Lesegeräten.

Zielgruppe

Die LPF-Schulung ist ein Angebot für:

  • Sehbehinderte Menschen,
  • Geburtsblinde und späterblindete Menschen,
  • Blinde und sehbehinderte Menschen mit zusätzlichen Behinderungen, jeweils unabhängig vom Lebensalter.

Voraussetzungen und Ablauf

Der Rehabilitationsbedarf sowie die persönlichen Bedürfnisse, Vorkenntnisse und Fähigkeiten des blinden oder sehbehinderten Menschen bestimmen den Inhalt, den Umfang und den Verlauf der Schulung. In einem ausführlichen Beratungsgespräch wird dafür ein so genannter Rehabilitationsplan erstellt. Die Schulung wird auf Wunsch am Heimatort des Interessenten durchgeführt. Die Vermittlung von LPF erfolgt grundsätzlich im Einzelunterricht.

Qualifizierte Rehabilitationslehrer und -lehrerinnen vermitteln blinden und sehbehinderten Menschen Lebenspraktische Fähigkeiten. Die Voraussetzungen dafür haben sie in einer blindenpädagogischen Zusatzausbildung erworben.

Kosten

Der zuständige Sozialhilfeträger übernimmt im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte (§ 53 / 54 des Sozialgesetzbuches (SGB) die Kosten, allerdings abhängig von Einkommen und Vermögen.

Erfolgt die Maßnahme im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation so ist Leistungsträger gemäß § 26, Abs. 3 S  SGB IX und §§ 5 und 6 SGB IX die gesetzliche Krankenkasse oder je nach Zuständigkeit die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder die Kriegsopferversorgung.

 

 

 

Auskunft

Ihre Ansprechpartner:

Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V.
Telefon: (0761) 36 122