in immer mehr Städten sind E-Roller im öffentlichen Verkehr ein Sicherheitsrisiko für blinde und sehbehinderte Menschen. Grund dafür ist ihre Nutzung und das Abstellen auf Gehwegen.
Das Problem mit E-Rollern ist seit längerem bekannt und bislang schien es, dass Kommunen kaum Möglichkeiten haben, regulierend einzugreifen. Diese Situation hat sich mit einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20.11.2020 geändert. Darin stellt das OVG fest, dass das kommerzielle Aufstellen (in diesem Fall Leihräder) kein Gemeingebrauch von Straßen ist. Vielmehr benötigen Verleiher von der Kommune eine Sondernutzungserlaubnis. Damit entsteht für Kommunen die Möglichkeit, die Vergabe einer solchen Sondernutzungserlaubnis an Bedingungen zu knüpfen.
Solange sich eine Regulierung von E-Rollern nicht durchsetzt, werden wir leider auch mit Unfällen von blinden und sehbehinderten Menschen konfrontiert sein. Die Rechtsberatungsgesellschaft des DBSV, rbm (Rechte behinderter Menschen) gGmbH, bietet verunfallten Menschen eine Rechtsberatung an. In einer aktuellen Handreichung gibt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. in Zusammenarbeit mit der rbm Hinweise, wie man sich bei einem Unfall mit einem E-Roller verhält und was bei der Beweissicherung hilfreich ist.
Lesen Sie nachstehend den Inhalt dieser Handreichung.
Was tun nach einem E-Scooter-Unfall?
In Deutschland haben sich bereits zahlreiche Unfälle mit E-Scootern ereignet und eine Besserung der Gefahrensituation ist nicht erkennbar. Blinde und sehbehinderte Menschen sind besonders betroffen. Die Haftungssituation ist vom Einzelfall abhängig und meist hochproblematisch. Für den Fall eines Unfalls möchten wir deshalb mit den folgenden Tipps helfen.
- Sorgen Sie dafür, dass sofort die Polizei hinzugezogen wird und eine
Unfallaufnahme erfolgt!
- Lassen Sie sich das Aktenzeichen/die Tagebuch-Nummer und den Namen des
aufnehmenden Beamten geben!
- Erbitten Sie fremde Hilfe oder die von Angehörigen, Freunden, Bekannten,
Nachbarn, soweit erreichbar!
- Sorgen Sie für die Feststellung und Beweissicherung! Lassen Sie das
Verleihunternehmen (Farbe, Aufschrift) und das kleine
Versicherungskennzeichen (3 Zahlen, 3 Buchstaben) am Heck des E-Scooters
feststellen! Einige Fahrzeuge tragen auch Aufkleber der zuständigen
Haftpflichtversicherung.
- Lassen Sie - etwa per Handy - möglichst aussagekräftige Beweisfotos der
Unfallstelle und -situation sowie der Umgebung anfertigen!
- Sichern Sie selbst auch die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer)
von eventuellen Zeugen!
- Dokumentieren Sie Ihre Körperschäden und Sachschäden! Dies erfolgt durch
ärztliche Atteste oder Arztbriefe eines Krankenhauses. Verfügt Ihre Stadt über
eine medizinische Fakultät, bietet die dortige Gerichtsmedizin gutachterliche
Aufnahmen erlittener Schäden kostenfrei an. Beschädigte Kleidungsstücke
belegen Sie durch Reparatur- oder Kaufrechnungen.
- Je besser die Dokumentation, desto besser sind die Chancen auf eine
erfolgreiche Durchsetzung eventueller Ansprüche als Schadensersatz, im
Strafverfahren und/oder im Verwaltungsverfahren.
- Informieren Sie auch ihre eigenen Versicherungen (Unfallversicherung,
Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft) über den Unfall, damit diese Ihr
Vorgehen gegen den/die Schädiger unterstützen!
- Nehmen Sie Kontakt mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband vor Ort
auf und schildern Sie dort Ihren Sachverhalt! Um Veränderungen zu bewirken,
ist es wichtig, Unfälle mit E-Scootern zu dokumentieren.
Falls Sie im Zusammenhang mit einem E-Scooter-Unfall rechtliche Beratung wünschen, können Sie sich an die rbm (Rechte behinderter Menschen) gGmbH wenden, die Rechtsberatungsgesellschaft des DBSV:
Marburg/L.: 06421 - 948 44 - 90 oder 91 (Dr. Michael Richter)
Berlin: 030 - 91 20 30 91 (Dr. Thomas Hiby)